Als Physiotherapeut/in war es bisher nur möglich eine Heilbehandlung durchzuführen, wenn eine ärztliche Verordnung vorlag. Seit 2009 ist es für Physiotherapeuten möglich, eine Zusatzausbildung als sog. Sektoraler Heilpraktiker/in zu erwerben.
Mit dieser amtlichen Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Heilpraktiker – beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie darf der Therapeut/die Therapeutin eigenverantwortlich Diagnosen erstellen und entsprechende Therapien durchführen.
Sie können also ohne Umweg direkt vom Physiotherapeuten behandelt werden!
Für gesetzlich Versicherte sind die Kosten der Behandlung selbst zu tragen. Für Privatversicherte sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen entscheidend. Fragen Sie ggfs. bei Ihrer Privatversicherung nach, ob Heilpraktikerleistungen bei Ihnen erstattungsfähig sind.